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Stadionferne Veranstaltungen

Anforderungen an eine bestenlistenfähige Laufveranstaltung

 

Vorbemerkung

In den nachfolgenden Ausführungen geht es um die Anforderungen, die an einen bestenlistenfähigen Lauf gestellt werden. Dabei sei als Vorinformation darauf hingewiesen, dass im Zuständigkeitsbereich des Hessischen Leichtathletik - Verbandes (HLV) grundsätzlich nur ein dem Verband angehörender Verein als Veranstalter auftreten kann. Folglich bedarf eine Stadt oder eine Organisation eines entsprechenden Vereins, der Mitglied im HLV ist und zudem als Mit - Veranstalter genannt werden muss, um bestenlistenfähige Ergebnisse in der Veranstaltung zu erzielen.

 

Die Themen:

 

Vermessung

Bereits seit dem 1. Januar 1997 werden Strecken durch den DLV nur noch dann als „bestenlistenfähig“ anerkannt, wenn sie nach der „Jones - Counter - Methode“ oder nach der „elektro-optischen Vermessungsmethode“ vermessen worden sind.

Vermessungen werden von DLV - ausgebildeten Vermessern durchgeführt. (Siehe: DLV-Vermesser in Hessen)

Vermessungs-Protokolle von staatlichen Vermessungsämtern, öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren, etc. werden vom DLV nicht anerkannt!

Ist die Vermessung erfolgt, sendet der Vermesser den Protokollentwurf elektronisch direkt an den DLV mit einer Information an den HLV. Hinweis: Es wird kein Papierausdruck mehr erstellt; der Austausch zwischen DLV und HLV erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege!

Nach der Genehmigung des Entwurfs sendet der DLV das Zertifikat an den HLV, den Veranstalter und den Streckenvermesser.
(Siehe auch: Gültigkeit der Vermessung)

 

DLV-Vermesser in Hessen

NameVornameStrassePLZ OrtTelefonE-MailVerm.-Grad
ArndtSaschaAlzenauer Str. 3363517 Rodenbach06184-56923sarndt@t-online.deB - AREA
EhrenmüllerAloisHerman-Küster-Straße 2665931 Frankfurt069 67831392alois_ehrenmueller@arcor.deC - NAT
HoffmannKlausRimbergstr. 4135043 Marburg06421-42909hoffmann-marburg@t-online.deC - NAT
KrausDr. ThomasLammertsgasse 3564625 Bensheim0175/2249526dlv-vermessung@online.deC - NAT
MierschJochenHubertusstr. 2237269 Eschwege05651-70369Jochen.Miersch@hlv.deC - NAT
MüllerDominikElisabeth-Diehl-Str. 335794 Mengerskirchen0172-6705256dominik-mueller@gmx.liC - NAT

 

Gültigkeit der Vermessung

Das Zertifikat gilt grundsätzlich ab der Genehmigung bis zum Ende des fünften Kalenderjahres.

Beispiel: Die Strecke wurde am 15.04.2015 vermessen, dann gilt das Zertifikat bis 31.12.2020.

Nach Ablauf der fünf Jahre bestätigt der Vermesser die Übereinstimmung mit der bisherigen Strecke und der Veranstalter beantragt die Verlängerung auf dem entsprechenden Vordruck. Das Verlängerungszertifikat wird dann vom DLV an den HLV, den Veranstalter und den Vermesser versandt. Die Gültigkeit beträgt wiederum fünf Jahre. Danach darf noch einmal die Verlängerungsprozedur mit dem "alten" Vermessungsprotokoll vorgenommen werden. Somit gilt ein Vermessungsprotokoll maximal 15 Jahre. Anschließend ist dann - unabhängig, ob Veränderungen an der Strecke vorgenommen wurden oder nicht - die Strecke neu zu vermessen.

Ansonsten verliert der Verein für seine vermessene Strecke den Status "Bestenlistenfähiger Lauf".

Die Gültigkeit des Vermessungsprotokolls erlischt ebenfalls bei Streckenänderung bzw. -verlegung. In diesen Fällen ist eine Neuvermessung notwendig, um den Status „Bestenlistenfähiger Lauf“ aufrecht zu erhalten!

Die bestenlistenfähigen Laufstrecken in Hessen werden
a. in einer Jahresübersicht im Hessischen Laufkalender veröffentlicht
b. im Internet jeweils aktuell aufgeführt

 

ASonderfall IAAF- und AIMS - Veranstaltungen

Hier gelten die IAAF/ AIMS - Vorschriften, die alle fünf Jahre eine „Neuvermessung“ vorschreiben.
Es wird darum gebeten, sich zu erkundigen, ob der Sonderfall auf die eigene Veranstaltung zutrifft.

 

Anmeldung eines bestenlistenfähigen Laufes

Die Vermessung der Strecke bildet die Grundlage zur Aufnahme in die Bestenliste des HLV/DLV.

Neben einem anerkannten Vermessungsprotokoll muss die Laufveranstaltung aber auch jedes Jahr als „bestenlistenfähiger Lauf“ angemeldet werden, damit die Ergebnisse in die Bestenlisten eingetragen werden.

Das Anmeldeformular für stadionferne Veranstaltungen kann hier heruntergeladen werden.

Die Anmeldung als „bestenlistenfähiger Lauf“ ist über den zuständigen HLV - Kreis beim Volks- und Straßenlaufwart einzureichen. Dabei wird empfohlen, bereits durch den Kreis die Verbandsaufsicht vorzuschlagen

Grundsätzlich erhält der Verein die Genehmigung vom Volks- und Straßenlaufwart.

Die Laufveranstalter bestenlistenfähiger Läufe werden gebeten, ihre entsprechende Anmeldung spätestens drei Monate vor der Veranstaltung auf den Weg zu bringen!

 

Wichtig:

Bestenlistenfähige Leistungen können nur Läufer/innen erbringen, die

  • Mitglied in einem Leichtathletikverein oder einer LG sind,
  • einen Startpass besitzen und
  • deren LA-Verein oder LG in der angemeldeten Kategorie beheimatet ist! (Land, Region, Nation, etc.)

Bei der Siegerehrung ist im Rahmen der Auszeichnungen darauf zu achten, dass nur Wertungsteilnehmer „bestenlistenfähiger Leistungen“ „Geldpreise“ erhalten.

Gem. Beschluss der Volkslaufwarte im DLV sollen die übrigen Läufer keine Geldpreise erhalten, sondern nur Sachpreise oder Gutscheine!
(Überwachung, siehe: Verbandsaufsicht bei „bestenlistenfähigen Läufen“)

 

Aufsicht bei „bestenlistenfähigen Läufen“

Bei jeder Lauf – Veranstaltung, bei der bestenlistenfähigen Leistungen erzielt werden sollen, ist eine „Verbandsaufsicht“ vom ausrichtenden Verein einzuladen, die vom HLV (i.d.R. auf Vorschlag des HLV - Kreises) berufen wird.

Die Verbandsaufsicht überwacht den Ablauf der Veranstaltung, insbesondere die Streckenführung, die mit dem Vermessungsprotokoll (Streckenplan) übereinstimmen muss, sowie die durchgeführten Läufe im Vergleich zu der Veranstaltungsanmeldung!

(Weitere Infos sind hier einzusehen: Merkblatt zu den Aufgaben der Verbandsaufsicht)

 

Lauf-Kategorien
(Startvoraussetzung der Teilnehmer, die ein bestenlistenfähiges Ergebnis erzielen wollen. Ansonsten sind die Laufveranstaltungen für alle offen, unabhängig von einer Vereins- oder LG-Zugehörigkeit!)

Die entsprechende Einordnung der Lauf-Veranstaltung erfolgt durch den ausrichtenden Verein auf dem Anmeldeformular::

(räumliche Abgrenzungen)

  • landesoffen (=Regelgrößenordnung)
      Startberechtigt sind nur Mitglieder von Leichtathletikvereinen und LGs aus dem Bereich des HLV.
      (Veranstaltung wird vom zuständigen Kreis befürwortet, vom Volks- und Straßenlaufwart genehmigt.)
  • national
      Startberechtigt sind nur Mitglieder von Leichtathletikvereinen und LGs aus Deutschland (DLV-Mitgliedvereine).
      (Veranstaltung wird vom zuständigen Kreis und HLV- Volks- und Straßenlaufwart befürwortet, anschließend durch den DLV genehmigt.)
  • international
      Startberechtigt sind nur Mitglieder von Leichtathletikvereinen und LGs aus Deutschland (DLV-Mitgliedvereine).
      (Veranstaltung wird von der IAAF genehmigt.)

Eine Startpass-Kontrolle der Teilnehmer/innen erfolgt gegenwärtig nicht.

 

Ergebnislistenerstellung und Veranstaltungsbericht

Ergebnisprotokolle sind von jeder Veranstaltung zu erstellen. In dem Ergebnisprotokoll sind aufzunehmen:

  • der Veranstaltungsort und das Datum der Veranstaltung auf jeder Seite,
  • die Wettbewerbe, die Altersklassen und die Uhrzeit des jeweiligen Wettbewerbs,
  • die Namen, Vornamen, das Geburtsjahr, der Verein der Teilnehmer, bei stadionfernen Veranstaltungen die Kennzeichnung der Teilnehmer, die nicht für einen LA-Verein/LG/StG teilgenommen haben, durch Angabe ihres Wohnsitzes.

Werden Wettbewerbe verschiedener Altersklassen oder gemischte Wettbewerbe (männlich/ weiblich) gemeinsam durchgeführt, so sind neben dem Gesamtergebnis auch die Ergebnisse der entsprechenden Altersklassen bzw. nach Geschlecht getrennt darzustellen.

Am Schluss des Ergebnisprotokolls ist zusammenfassend zu vermerken, ob alle Leistungen in die Bestenlisten aufgenommen werden können bzw. welche nicht und aus welchem Grund, z. B. Streckenabkürzung, verpflegen eines Aktiven außerhalb einer Verpflegungsstelle.

Von jeder Veranstaltung ist unmittelbar nach Abschluss der Wettkämpfe ein Veranstaltungsbericht, entweder mit DLV-Vordruck 2.16 oder durch das jeweilige EDV-Wettkampfprogramm zu fertigen. Darin sind auch Besonderheiten, die Einfluss auf die Gültigkeit der erzielten Leistungen haben, zu vermerken. Der Veranstaltungsbericht ist vom Wettkampfleiter und der Verbandsaufsicht zu unterzeichnen.

Bei allen Läufen mit Handzeitnahme sind die Zeiten wie folgt abzulesen und zu erfassen:
Bei Läufen, die teilweise oder ganz außerhalb des Stadions stattfinden, und wenn die Zeit nicht genau auf die Sekunde angezeigt wird, ist die Zeit auf die nächst längere volle Sekunde aufzurunden und so zu erfassen, z.B. ist 2:09:44,3h als 2:09:45h zu erfassen.

Beim Einsatz eines Transponder-Zeitmesssystem wird auf die Regel 165.24 auf Seite 159/160 der IWR hingewiesen. Unter anderem sind für alle Läufe die Zeiten in 0,1 Sekunde umzuwandeln und in ganzen Sekunden zu erfassen. Alle nicht mit Null endenden Zeiten sind auf die nächsthöhere ganze Sekunde aufzurunden und so zu erfassen, z.B. ist 2:09:44,3 Stunden mit 2:09:45 Stunden zu erfassen.

 

Weiterleitung an Statistiker/Verlinkung auf Ergebnisdatenbank

Für die Aufnahme von Ergebnissen in die Bestenliste gilt generell: Es werden nur Ergebnisse aufgenommen, die innerhalb 10 Tagen nach der Veranstaltung - einschließlich Veranstaltungsbericht - in der Ergebnisdatenbank auf der Homepage unter www.hlv.de/Ergebnisse eingetragen sind oder per E-Mail (pdf-Datei) an die HLV-Geschäftsstelle übermittelt wurden.

 

Vom DLV anerkannte Laufstrecken

Die bestenlistenfähigen Laufstrecken in Hessen werden

  1. in einer Jahresübersicht im Hessischen Laufkalender veröffentlicht
  2. im Internet jeweils aktuell aufgeführt

 

Fragen rund um Straßenlauf-Veranstaltungen in Hessen

Wenn Sie Fragen rund um Straßenlauf-Veranstaltungen in Hessen haben, wenden Sie sich bitte an den Volks- und Straßenlaufwart.

 


05/05/2017 14:45:53