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Stadionferne Veranstaltungen

Versicherungsschutz bei stadionfernen Veranstaltungen

 

Liebe Laufveranstalterin, lieber Laufveranstalter,

für alle ordnungsgemäß beim Hessischen Leichtathletik-Verband angemeldeten und genehmigten Laufveranstaltungen, welche vom DLV e.V., von einem regionalen DLV-Landesverband, von einer ihm untergliederten LA-Organisation, von einem im regionalen LSB/LSV organisierten Sportverein veranstaltet werden oder bei welchen eine der o.g. Organisationen zumindest als Mitveranstalter auftritt besteht folgender Versicherungsschutz (Teilnehmer/innen):

 

  • "Nicht-vereinsgebundene Läufer/innen"

    Alle Läuferinnen und Läufer sind bei oben genannten Veranstaltungen versichert, auch wenn sie keinem Sportverein angehören.
    Der HLV war einer der ersten Landesverbände, der mit der ARAG einen separaten Versicherungsvertrag abschloss.
    Für Nichtmitglieder gelten die Bedingungen entsprechend der Maßgabe der Unfall-, Kranken-, Haftpflicht- und der Rechtsschutzversicherung des Sportversicherungsvertrages.
    Der Versicherungsschutz für die nicht-vereinsgebunden Läuferinnen und Läufer beginnt jeweils mit dem Eintreffen auf dem für die Veranstaltung vorgesehenen Startplatz zum Zweck der aktiven Teilnahme und endet mit dem Verlassen der Laufstrecke, spätestens mit dem Ende der Laufveranstaltung. Mitversichert ist zudem der direkte Weg von der Veranstaltung nach Hause (Rückweg).
    Nicht versichert sind Nichtmitglieder als Zuschauer und Besucher von Laufveranstaltungen.

  • "Vereinsgebundene Läufer/innen"

    Alle "vereinsgebundenen Sportler" sind (weiterhin) durch den Landessportbund Hessen im Rahmen der Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und der Rechtsschutzversicherung durch den Sportversicherungsvertrag des LSB Hessen mit der ARAG versichert.

 


05/05/2017 14:52:34