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Stadionferne Veranstaltungen

Wissenswertes für Laufveranstalter

 

Von der Anmeldung Ihrer Laufveranstaltung zur Gebührenerhebung

  • Die Anmeldung erfolgt auf dem Vordruck „Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung“ bis zur jeweiligen Terminbörse im September für das Folgejahr.

    Gleiches gilt für Anträge, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden.

    Der Antrag ist je nach Regionszugehörigkeit zu senden an:

    • Jochen Miersch (HLV Laufwart) – Region Mitte, Nord und Süd
    • Jens Indorf (Regionalbeauftragter Region Rhein/Main) – Region Rhein/Main
  • Hinweis: Für die Befreiung von der Genehmigungsgebühr muss ein formloser „Antrag auf Befreiung“ gestellt werden. Dieser ist gleichzeitig mit dem „Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung“ bei der HLV-Geschäftsstelle einzureichen. Über die Befreiung wird nach der Veranstaltung und der Einreichung der entsprechenden Unterlagen entschieden.

  • Die Laufveranstalter erhalten vom HLV-Laufwart oder von einem der beiden Regionalbeauftragten schriftlich die Genehmigung ihrer Laufveranstaltung sowie das Logo "Genehmigter Lauf"

  • Nach der Veranstaltung ist die Ergebnisliste mit dem Veranstaltungsbericht innerhalb von zehn Tagen ausschließlich per E-Mail an die HLV-Geschäftsstelle (Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt; E-Mail: info@hlv.de) zu senden.

  • Auf der Grundlage dieser Unterlagen erstellt der HLV die Gebührenrechnung.

  • Alle Formulare (u.a. Anmeldung und Bericht) können auf der HLV-Webseite heruntergeladen werden.

 

Leistungen des Hessischen Leichtathletik-Verbandes:

  • Terminkoordination bei den Terminbörsen

  • Terminschutz

  • Versicherungsschutz für sämtliche (auch vereinslose) Laufteilnehmer über den DLV

  • Kostenlose Erstellung, Druck, Abgabe und Verteilung des HLV-Laufkalenders

  • Kostenlose Bewerbung Ihrer Veranstaltung durch Veröffentlichung

    • im Hessischen Laufkalender (Printversion; Auflage 35.000)

    • im Mobilen-Laufkalender des HLV

    • im Online-Laufkalender des HLV

    • im DLV-Laufkalender und auf laufen.de

  • 50 €-Rabattregelung auf die Gebührenerhebung ab der 25. Veranstaltung alle 5 Jahre

  • Exklusive Verwendung des Lauf-Logos als Herausstellungsmerkmal

  • Nutzung des Härtefonds des DLV bei Todesfällen im Rahmen eines Laufes

  • Organisationsleitfaden für Lauf-Veranstalter

  • Kostenlose Beratung und Hilfe durch die Hauptamtlichen der HLV-Geschäftsstelle, den Laufwart sowie die beiden Regionalbeauftragten Rhein/Main und Süd

  • Erforderlichenfalls Vor-Ort-Unterstützung bei der Umsetzung der geltenden Regularien

  • Auf Wunsch kostenlose Startnummern für Laufveranstalter

  • Statistische Auswertungen (z. B. Bestenlisten, Rangliste der Veranstaltungen)

  • Interessensvertretung und Mitarbeit außerhalb des HLV im DLV; im Landessportbund Hessen bei der Vereinbarung „Wald und Sport“ mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

 

Genehmigungsgebühren:

Ab dem 1. Januar 2016 betragen die Genehmigungsgebühren bundeseinheitlich 50 Cent pro Finisher ab U18 bei allen „Stadionfernen Veranstaltungen“ (40 Cent LV-Gebühr, 10 Cent DLV-Gebühr).

 

 


08/06/2017 11:26:17