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Ausschnitt des Anti-Doping-Newsletter des DLV (01/2011)

Eine Anmeldung zu dem kompletten Newsletter kann hier auf den Seiten von leichtathletik.de getätigt werden.


WADA-LISTE DER VERBOTENEN SUBSTANZEN UND METHODEN 2011
Die neue WADA-Liste der verbotenen Substanzen und Methoden 2011 tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Gegenüber der Verbotsliste von 2010 erhält sie einige wesentliche Änderungen:

• Unter S.0 wurde eine neue Klasse der „Non-approved substances“ eingeführt. Sie umfasst alle und nennt beispielhaft einige Substanzen, die nicht von den bisherigen Klassen in der Liste erfasst werden und insbesondere nicht durch eine öffentliche Behörde als Medikament zur Humanbehandlung zugelassen sind. Derlei Substanzen sind sowohl im Wettkampf als auch außerhalb des Wettkampfes verboten.
• Die Blutplättchenpräparate wurden von der Verbotsliste gestrichen.
• Methylhexaneamin in der Klasse S.6 wurde in der Kategorie der spezifischen Substanzen eingeordnet.
• Coffein und Actovegin bleiben weiterhin Bestandteil des Monitoring-Programms der WADA.

Weitere Einzelheiten finden Sie auf www.deutscher-leichtathletik-verband.de im Bereich Anti-Doping/Substanzen und Medikamente.


AB 2011 KEINE DECLARATION OF USE NÖTIG
Mit der neuen Verbotsliste 2011 hat die WADA für das kommende Jahr die Erklärung zum Gebrauch (Declaration of Use =DoU) abgeschafft. Ab dem 1. Januar 2011 müssen Athletinnen und Athleten der NADA-Testpools RTP, NTP und ATP den inhalativen Gebrauch der Beta-2-Agonisten Salbutamol und Salmeterol sowie den inhalativen Gebrauch von Glukokortikosteroiden (kortisonhaltige Asthmastrays) nicht mehr über eine DoU anzeigen. Diese müssen dann lediglich bei einer Dopingkontrolle auf dem Dopingkontrollformular angegeben werden. Wie die NADA informierte, kann der Athlet eine schriftliche Bescheinigung des behandelnden Arztes über die Anwendung vorlegen. Dazu bietet die NADA (www.nada-bonn.de) ein einfaches Formular an, die schriftliche Bescheinigung kann aber auch formlos erfolgen. Mitglieder des IAAF-Registered Testing Pools sollten die Anwendung jedoch nach wie vor in ADAMS eintragen und im Falle einer Kontrolle auf dem Dopingkontrollformular angeben.

Sobald eine Aktualisierung der Schemata zur Medizinischen Ausnahmegenehmigung für das Jahr 2011 vorgenommen wurde, werden wir Sie darüber informieren.


TUE-ANTRÄGE VERANSTALTUNGEN IM JANUAR, FEBRUAR UND MÄRZ 2011
Sollten Sie planen, an einer der nachstehend aufgeführten Veranstaltungen teilzunehmen und dafür noch eine eventuell erforderliche medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen müssen, gelten die in der Liste angegebenen Antragsfristen. Ob Sie eine TUE beantragen müssen, entnehmen Sie der offiziellen Verbandsseite des Deutschen Leichtathletik-Verbands www.deutscher-leichtathletik-verband.de, Bereich Anti-Doping/Medizinische Ausnahmegenehmigungen/Schemata.

Alle Athleten und Athletinnen sollten bei einem geplanten Start dringend darauf achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

DM Halle Senioren und Winterwurf, 12.-13. Februar in Erfurt/GER
TUE-Antrag bis spätestens 13.01.11 an NADA

Hallen EM, 04.-6. März in Paris/FRA
TUE-Antrag bis spätestens 02.02.11 an IAAF

Hallen LK U20, 5. März in Hamburg/GER
TUE-Antrag bis spätestens 03.02.11 an NADA

Winterwurf LK U20/U23, 5. März in Hamburg/GER
TUE-Antrag bis spätestens 03.02.11 an NADA

DM Cross, 5. März in Löningen/GER
TUE-Antrag bis spätestens 03.02.11 an NADA

Senioren Hallen-EM + Winterwurf, 16.-20. März in Gent/BEL
TUE-Antrag bis spätestens 14.02.11 an WMA

EAA-Winterwurf-Cup, 19.-20. März in Sofia/BUL
TUE-Antrag bis spätestens 17.02.11 an IAAF

Cross WM, 20. März in Punta Umbria/ESP
TUE-Antrag bis spätestens 18.02.11 an IAAF



 


03/01/2011