Dr. Horst-Schmidt-Jugendsport-Stipendium
Um einen Anreiz insbesondere für junge Menschen zu schaffen, sich verstärkt ehrenamtlich an der praktischen Arbeit der hessischen Sportvereine zu beteiligen, verleiht der Hessische Minister des Innern und für Sport jedes Jahr fünf jungen hessischen Bürgerinnen und Bürgern das Dr. Horst-Schmidt-Jugendsport-Stipendium. Das Stipendium ist mit einem Geldpreis von je 2.000 € verbunden.
Um das Dr. Horst-Schmidt-Jugendsport-Stipendium können sich Studenten/innen, Fachhochschüler/innen und Auszubildende bewerben, die zwei Jahre oder länger in einem oder in mehreren hessischen Sportvereinen, Sportkreisen und/oder Sportfachverbänden über eine Honorartätigkeit hinaus ehrenamtlich als Fachkraft im Jugend- und Freizeitsport, als Übungshelfer/in oder Übungsleiter/in kontinuierlich tätig sind.
Die Bewerber/innen müssen ihren ständigen Wohnsitz in einer hessischen Gemeinde haben und ihre Bereitschaft zum Ausdruck bringen, auch zukünftig in einem hessischen Verein, Sportkreis und/oder Sportfachverband diese ehrenamtliche Tätigkeit ausüben zu wollen. Die persönliche Bewerbung erfolgt über den Verein, dem der/die Bewerber/in angehört.
Die persönlichen Bewerbungen sind als Vorschläge für die Verleihung des Stipendiums durch die Sportvereine in Hessen mit deren Stellungnahmen über die Sportjugend Hessen im Landessportbund Hessen, Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt/Main an den Hessischen Minister des Innern und für Sport zu richten.
Die Bewerbungen müssen der Sportjugend Hessen im Landessportbund Hessen spätestens zum 31. Januar vorgelegt werden. Die Entscheidung über die Verleihung des Stipendiums liegt bei einem Gremium, das sich aus einem Vertreter der Sportjugend Hessen im Landessportbund Hessen, einem Vertreter des Hessischen Kultusministeriums und einem Vertreter des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zusammensetzt.
Der Bewerbung sind beizufügen:
- Ein persönliches Bewerbungsschreiben mit einer Begründung für die Bewerbung.
- Ein ausführlicher Lebenslauf mit genauen Angaben zur Person unter Einbeziehung des sportlichen - und überfachlichen Werdegangs und ein Passbild.
- Eine ausführliche Darstellung über die bisherigen sportlichen und die überfachlichen
Tätigkeiten durch den Sportverein, den Sportkreis und/oder den Sportfachverband.
- Studienbescheinigung zum laufenden Semester (Immatrikulation) oder eine entsprechende
Ausbildungsbescheinigung.
Bewerbungsschluss ist jeweils der 31. Januar jeden Jahres.
(Quelle: Sportjugend Hessen)
09/01/2012