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Eckhard Paul mit Landesehrenbrief ausgezeichnet


Eckhard Paul (Foto: LAZ Gießen)

Der langjährige Gießener Kampfrichter Eckhard Paul (LAZ Gießen) ist im Namen des Hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier für sein langjähriges ehrenamtliches Engagement mit dem Ehrenbrief des Landes Hessen ausgezeichnet worden. "Über Ihrer Vita könnte als Überschrift Leichtathletik, Leichtathletik, Leichtathletik und das mit Leidenschaft stehen", sagte die Gießener Oberbürgermeisterin Dietlind Grabe-Bolz, die die Ehrung vornahm.



Eckhard Paul ist seit 1982 ehrenamtlicher Kampfrichter beim Hessischen Leichtathletik-Verband. Von 1995 bis 2002 fungierte er als stellvertretender Vorsitzender des Hessischen Leichtathletik-Verbandes. Seit 2004 hat er den Vorsitz im Kreis inne; von 2001 bis 2004 war er Kampfrichterobermann; außerdem hat er seit 1995 das Amt des Vorsitzenden des Leichtathletikzentrums Gießen Stadt und Land inne.

Er war von 2005 bis 2013 Vorsitzender des Fördervereins des Leichtathletikzentrums Gießen. Paul ist darüber hinaus seit 2008 Leiter der Abteilung Leichtathletik des VfB Gießen. Neben den vielen ehrenamtlichen Ämtern war und ist Paul Mitorganisator zahlreicher Leichtathletikveranstaltungen wie des Gießener Frühjahrslaufs in der Wieseckaue und des Volkslaufs "Rund um den Schiffenberg", die zu den am besten besuchten Laufveranstaltungen in Hessen gehören.



Eckhard Paul (Foto: LAZ Gießen)

"Die ganzen Ehrungen wären gar nicht notwendig gewesen. Mir macht das Ganze schließlich Spaß. Außerdem wären sie ohne all die anderen, die mitziehen, gar nicht möglich gewesen", sagte der Geehrte nach der Übergabe des Landesehrenbriefes bescheiden. Der Stadtverordnetenvorsteher Egon Fritz beschrieb Eckhard Paul als Mann der Tat, auf den man sich verlassen könne und bezeichnete ihn als "Mister Leichtathletik Gießen".


Der Ehrenbrief des Landes Hessen ist eine Auszeichnung des Hessischen Ministerpräsidenten für besonderes ehrenamtliches Engagement und wurde 1973 von dem damaligen Ministerpräsidenten Albert Osswald gestiftet. Über die Verleihung des Ehrenbriefes entscheiden seit 1998 die Landräte beziehungsweise Oberbürgermeister, in deren Zuständigkeitsbereich die zu Ehrenden wohnen. Die Auszeichnung setzt eine mindestens zwölfjährige aktive ehrenamtliche Tätigkeit voraus.


Quelle: Gießener Anzeiger

 


28/05/2014