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Erinnerung an die Ausschreibung der E-Kader-Stützpunkte

Anträge auf Bestätigung als E-Kaderstützpunkt für die Saison 2004/05 (01.11.04-30.09.05) können unter Beachtung der „Kriterien für den E-Kader 2004/05“ durch LGs/Vereine bzw. Kreisverbände

bis 01.10.2004 an den HLV

gestellt werden.

Die Anträge müssen enthalten:

a)Name des E-Kadertrainers
b)ein offizielles Bewerbungsschreiben bei Neuantrag bzw. ein formloser Antrag bei Weiterführung
durch den Trainer sind beizufügen
c)Liste der Sportler/innen
mit Name, Vorname, Geb.jahr und Verein.
d)das Einverständnis der Sportler und Vereine zur Teilnahme am Stützpunkttraining muss vorliegen.
e)Trainingsort und –tag (Winter / Sommer)

Die Berufung der E-Kaderstützpunkte und E-Kadertrainer erfolgt auf der HLV-Präsidiumstagung am 11.Oktober 2004

Anmerkungen:
Der Termin des E-Kadertalenttests wurde nach Ende der Herbstwettkämpfe gelegt. Die Anträge für die E-Kaderstützpunkte sind jedoch vor dem Test abzugeben. Das erfordert eine verantwortungsvollere Auswahl der Kandidaten im Laufe der Wettkampfsaison.

Aus der Erfahrung der zurückliegenden Jahre weisen wir darauf hin, dass für die Berufung der E-Kaderstützpunkte Korrektheit und Termintreue der Anträge entscheidende Bedeutung haben werden. Damit ist auch der planmäßige Trainingsbeginn ab 01. November gesichert.

Die Ergebnisse des Nachtestes haben keinen Einfluss auf die Stützpunktberufung.


Horst Blattgerste
(Sportwart)

Jörg Graf
(Landestrainer)

 


21/09/2004