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Simret Restle-Apel reicht Schadensersatzklage gegen Frankfurt Marathon und DLV ein


Simret Restle-Apel (Foto: Helmut Schaake)

Simret Restle-Apel ist in Frankfurt nicht gelaufen. Der Streit zwischen der Langstreckenläuferin und dem Veranstalter des Frankfurt Marathon aber geht in die nächste Runde. Die 31 Jahre alte Sportlerin sowie ihr Verein, der PSV Grün-Weiß Kassel, haben beim Frankfurter Amtsgericht eine Schadenersatzklage wegen Diskriminierung und Ausgrenzung eingereicht. Von einem möglichen Verdienstausfall ist die Rede. Und vom Verstoß gegen das Prinzip der Resozialisierung.


Die Hintergründe: Restle-Apel war bis Mai 2014 für zwei Jahre wegen Epo-Missbrauchs gesperrt. Aufgrund dessen gehörte die in Wiesbaden lebende Läuferin beim 34. Frankfurt Marathon nicht zu dem vom Veranstalter eingeladenen Elitefeld. Nur in den Wertungen der deutschen und hessischen Meisterschaften wäre sie aufgetaucht, nicht aber in den Ergebnislisten der Traditionveranstaltung. Auf mögliche Prämien, die im Vorfeld der Veranstaltung an die fünf schnellsten deutschen Männer und Frauen ausgelobt worden waren, hätte die aus Eritrea stammende Restle-Apel keinen Anspruch gehabt. Nur vom Veranstalter eingeladene Athleten werden von dieser Regelung erfasst. Eine Maßnahme, die im Vorfeld mit dem Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) so abgestimmt gewesen sei. Da es bei deutschen Meisterschaften generell keine Preisgelder gebe, sei die Prämienregelung eine Privatsache des Frankfurt Marathon. Von dieser Konstellation aber sei im Juli, als er seine Athletin für die deutschen Meisterschaften angemeldet hatte, noch keine Rede gewesen, so Winfried Aufenanger, der Trainer von Simret Restle-Apel. Erst wenige Tage vor Rennstart sei der neue Stand der Dinge bemerkt worden. Über E-Mails und ihre Homepage machte Simret Restle-Apel auf ihren Fall aufmerksam. Einen Tag vor Rennstart meldete sich der Frankfurter Renndirektor Jo Schindler zu Wort und begründete die Nicht-Einladung Restle-Apels mit dem 2005 eingeschlagenen Anti-Doping-Kurs seiner Veranstaltung. „Dazu gehört auch, dass wir keine Athleten mehr zulassen, die mal als Dopingsünder erwischt wurden und Betrüger sind“, sagte der gebürtige Regensburger dem Hessischen Rundfunk. Die Position Schindlers nannte Aufenanger einen „Willkürakt“ und eine „Doppelbestrafung“ seiner Athletin. Auch das im Grundgesetz verankerte Prinzip der Resozialisierung sieht der ehemalige Polizeibeamte verletzt. „Simret hat einen Fehler gemacht und dafür gebüßt. Sie fühlt sich zum zweiten Mal bestraft“, fügte der langjährige deutsche Marathon-Bundestrainer an. Eine sich kurzfristig auftuende alternative Startmöglichkeit beim Marathon im slowenischen Ljubljana nahm Restle-Apel nicht wahr.

Simret Restle-Apel, die Anfang des Monats bei ihrem Halbmarathon-Sieg in Köln (72:26 Minuten) die deutsche EM-Norm (73:00) für die Europameisterschaften in Amsterdam (6. bis 10. Juli 2016) unterboten hatte, betonte, dass es ihr bei der eingereichten Schadensersatzklage nicht ums Geld gehe. Falls ihr das Gericht einen möglichen „Verdienstausfall“ zugesteht, werde sie diesen in voller Höhe einem sozialen Zweck spenden.

Zusammenfassend geht es also um folgende Fragen: Hat der Frankfurter Renndirektor als Privatunternehmer mit seiner Entscheidung, Simret Restle-Apel nicht einzuladen, verfassungskonform und vertretbar gehandelt? Oder wurde Simret Restle-Apel bei der Ausübung ihres Berufs benachteiligt?

Tammo Lotz

 


29/10/2015