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Vom Volkslauf zu „stadionfernen“ Veranstaltungen: Details zur Genehmigungsgebühr von 50 Cent


Der Frankfurt-Marathon ist die zweitgrößte Straßenlauf-Veranstaltung in Hessen (Foto: motion events)

Die Debatte begann im Sommer 2014, nachdem bekannt geworden war, dass der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) im Rahmen der bundesweit einheitlichen Regelung von Genehmigungsgebühren von Laufveranstaltungen die Teilnehmergebühr pro Finisher zum 1. Januar 2016 auf einen Euro erhöhen will. Ende Februar 2015 bestätigte der DLV-Verbandsrat den sogenannten 1-Euro-Beschluss, und dann ging es richtig los. Stimmung machte insbesondere die Interessengemeinschaft der deutschen Straßenlauf-Veranstalter (GRR) um den Vorsitzenden Horst Milde. Unter der Überschrift „Stoppt die Laufmaut - 1 Euro-Finisher-Gebühr ist zu viel!“ gab es sogar eine Online-Petition. Der Protest war bisweilen derart lautstark, dass sich HLV-Präsidentin Anja Wolf-Blanke wenige Wochen später mit einem offenen Brief an die Mitglieder in Hessen wandte. Doch wirklich ruhiger wurde es erst im Sommer, als der DLV-Verbandsrat in Nürnberg eine Kompromissentscheidung beschloss: Die Genehmigungsgebühr beträgt demnach ab 1. Januar 2016 bundesweit einheitlich 50 Cent, bislang schwankt die Gebühr in den Landesverbänden zwischen 25 und 62 Cent. Seitdem ist die Kritik weitgehend verstummt. Doch worum geht es eigentlich genau? Und wofür verwenden DLV/HLV die Genehmigungsgebühr? Und wer ist konkret betroffen oder befreit?

Ein paar historische Fakten vorneweg: Die Abgabe einer Gebühr seitens der Veranstalter an den Landesverband gibt es seit mehr als 15 Jahren, mindestens seit 1998. Seinerzeit fielen 60 Pfennig pro Volkslauf-Teilnehmer (ohne Schüler) für jene organisierenden Vereine an, die Mitglied des HLV sind. Der Mindestbetrag betrug 80 Mark. Bei Nicht-Mitgliedern waren es 80 Pfennig (ebenfalls ohne Schüler) und mindestens 100 Mark. Die noch bis 31. Dezember 2015 bestehende Regelung wurde 2002 im Zuge der Euro-Umstellung eingeführt: 30 Cent pro Teilnehmer (Ausnahme U16 und jünger, mindestens 40 Euro) für HLV-Mitgliedsvereine; 40 Cent (Ausnahme U16 und jünger, mindestens 50 Euro) für Nichtmitgliedsvereine. „Insofern kann von einer neuen Lauf-Maut nicht die Rede sein“, sagt HLV-Geschäftsführer Thomas Seybold. Zumal sich die preisliche Erhöhung in engen Grenzen hält. Die Solidarität der Organisatoren wird belegt durch 394 vom HLV für 2016 genehmigte Lauf-Veranstaltungen - ein Rückgang aufgrund der erwähnten Neu-Regelung ist nicht zu verzeichnen. Nachfolgend erläutert hlv.de die wichtigsten Details, die zum Jahresbeginn 2016 greifen.


Jens Nerkamp bei den hessischen Crossmeisterschaften 2015 in Langgöns (Foto: Schaake)

Für alle Veranstalter gelten ab 1. Januar folgende Genehmigungsgebühren: 50 Cent für jeden Finisher, d.h. jeden Teilnehmer, der das Ziel erreicht und in der offiziellen Ergebnisliste aufgeführt ist, und zwar ab der Nachwuchsklasse U18, also ab 16 Jahre und älter. Von den 50 Cent gegen 40 Cent an den jeweiligen Landesverband, 10 Cent an den Deutschen Leichtathletik-Verband. Erhoben werden die Genehmigungsgebühren ausschließlich von den Landesverbänden, der bisherige Mindestbetrag entfällt. Zudem können Lauf-Veranstalter, die darlegen, dass sie keine Start- bzw. Teilnehmergelder erheben, auf Antrag von der Genehmigungsgebühr befreit werden. Und: Findet die Veranstaltung wider Erwarten nicht statt, entfällt die Genehmigungsgebühr. Ebenso wie bei Veranstaltungen, die ausschließlich karikativen Zwecken dienen, sogenannte Charity-Läufe. Nähere Informationen hierzu sind in der HLV-Geschäftsstelle vom zuständigen Mitarbeiter für Volks- und Straßenläufe sowie Wettkampfwesen, Alexander Mertens (alexander.mertens@hlv.de), erhältlich.

Apropos Begrifflichkeiten: Die bislang geltende Formulierung „Volkslauf“ wird ab 1. Januar 2016 ersetzt durch „stadionferne Veranstaltungen“. Dies sind Lauf- und laufähnliche Veranstaltungen mit leichtathletischem Wettkampfcharakter: Straßen-, Cross-, Wald-, Berg-, Gelände- Trail- und Landschaftsläufe mit und ohne Wandern, Walking und Nordic Walking. Aber: Wanderer, Walker und Nordic Walker gelten nur dann als Finisher, wenn sie in einer disziplinbezogenen Ergebnisliste oder in der Gesamtergebnisliste aufgeführt sind. Bei Staffelwettbewerben, etwa beim Frankfurt-Marathon mit vier Teilnehmer/innen, zählt nur der/die letzte Läufer/in als Finisher.


Staffel-Teilnehmerinnen beim Kassel-Marathon (Foto: Veranstalter)

Wohl alle Hobby- und Freizeitläufer/innen werden sich fragen, wofür der Hessische Leichtathletik-Verband die Genehmigungsgebühren verwendet. Die Antwort ist übergeordnet recht einfach: zur Förderung des Breiten- und Leistungssports im Laufbereich. Unter diesen beiden Überschriften ergibt sich eine Vielzahl an Leistungen, die hlv.de aus Gründen der Übersichtlichkeit mit Spiegelstrichen aufführt.

Breitensport:

- Unfallversicherungsschutz für sämtliche (auch vereinslose) Lauf-Teilnehmer über den HLV
- Auf Wunsch kostenlose Startnummern für Lauf-Veranstaltungen
- Veranstalter-Haftpflichtversicherungsschutz für gemeinnützige/karitative Läufe
- 50 Euro-Rabattregelung ab der 25. Laufveranstaltung alle 5 Jahre
- Ausbildungen für Lauf-, Walking- und Nordic-Walking-Treffbetreuer/-Treffleiter
- Aus- und Fortbildungen für C-Trainer Breitensport,
- Vier regionale Terminbörsen zur Terminkoordination und Absprache des Terminschutzes
- Kostenlose Erstellung, Druck, Abgabe und Verteilung des HLV-Laufkalenders (Auflage 35.000 Exemplare)
- Interessensvertretung und Mitarbeit im DLV; im Landessportbund Hessen bei der Vereinbarung „Wald und Sport“ mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie der Novellierung des Gesetzes zum Recht des Waldes
- Seminare für Lauf-Veranstalter
- Orga-Leitfäden für Lauf-Veranstalter
- Kostenlose Beratung und Hilfe durch hauptamtliches Personal in der HLV-Geschäftsstelle, dem Volks- und Straßenlaufwart sowie den beiden Regionalbeauftragten


Anna Reuter, Ilyas Iman und Kilian Schreiner bei den hessischen 10-Kilometer-Meisterschaften in Marburg (Fotos: Schaake)

- Kostenlose Bewerbung der Laufveranstaltungen durch Veröffentlichung
o im Hessischen Laufkalender
o im mobilen Laufkalender des HLV
o im Online-Laufkalender des HLV
o im DLV- Laufkalender und auf laufen.de

- Exklusive Verwendung des Lauf-Logos als Herausstellungsmerkmal
- Härtefond des DLV bei Todesfällen im Rahmen eines Laufes
- Statistische Auswertungen (etwa Bestenlisten, Rangliste der Veranstaltungen)

Leistungssport:

- Finanzierung von Landestrainern
- Förderung von jährlich zirka 70 Kaderathleten im D- und E-Kader
- Finanzierung von jährlichen Kadermaßnahmen (bsw. Trainingslager)
- Ausrichtung von Meisterschaften im Straßen- und Crosslauf
- Entsendungskosten von Lauf-Landestrainern zu Süddeutschen und Deutschen Meisterschaften,
- Beschaffung von Trainingsgeräten und -einrichtungen (Laufbandergometer, Cross-Stepper, Spinning-Bikes)
- Aus- und Fortbildungen für C- und B-Trainer Leistungssport im Laufbereich
- Lauf-Cup für Nachwuchsklassen
- Umfangreiche medizinische, physiotherapeutische und weitere Serviceleistungen an den Landesstützpunkten, insbesondere in Frankfurt am Main.

In der Summe ergibt sich ein breit gefächertes Leistungs-Portfolio des HLV, das von den vielen hundert Lauf-Veranstaltern in Hessen hoffentlich auch künftig wahr- und in Anspruch genommen wird.

Uwe Martin/Mitarbeit: Thomas Seybold und Alexander Mertens

 


23/12/2015