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Mitteilung zum geänderten Teilnahmerecht ab dem 01.05.2017

Liebe Vereine und Trainer,

das Präsidium des HLV hat mit einem Beschluss in der Sitzung am 14.03.2017 das Teilnahmerecht an Hessischen Meisterschaften zum 01.05.2017 geändert. Die aktuellen Allgemeinen Ausschreibungsbestimmungen für Hessische Meisterschaften sind nun veröffentlicht.

Es gilt nun folgende Regelung:
Ausländer können, sofern sie einen Startpass besitzen, Mitglied in einem dem HLV angeschlossenen Verein sind und die Qualifikationskriterien erfüllt haben, an Hessischen Meisterschaften teilnehmen.

 


02/05/2017