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Startrechtswechsel und LG/StG Änderungen noch bis zum 30.11.2017 möglich

Die Wechsel- und Änderungsfristen nähern sich und in diesem Zuge möchte der HLV auf die anstehenden Fristen für Startrechtswechsel sowie auf Neubildung, Auflösung und Änderungen von Leichtathletik- und Start-Gemeinschaften hinweisen.


1. Startrecht

Der 30. November ist der Schlusstermin für alle Athleten, die zum 01.01.2018 den Verein wechseln und eine Startberechtigung für einen neuen Verein erwerben möchten.

Der schriftliche Änderungs-Antrag, gestellt vom aufnehmenden (neuen) Verein, muss bei der Geschäftsstelle des Hessischen Leichtathletik-Verbands spätestens am 30.11.2017 24 Uhr vorliegen. Zur Fristwahrung kann der Antrag auch per Telefax oder per E-Mail gestellt werden.
Für den Antrag nutzen Sie den DLV- Vordruck 2.75, den Sie auf der HLV Homepage /Service/Formulare finden. Im Antrag muss gem. DLO § 4.3 folgendes beigefügt bzw. auf dem Antrag erklärt sein:

a. Verzichtserklärung des Aktiven auf das bis 2017 geltende Startrecht für den bisherigen Verein bzw. LG.

b. Freigabe des alten Vereins bzw. bei bisherigem Startrecht für einen Verein außerhalb Hessens der Nachweis des neuen (hessischen) Vereins, dass die Freigabe angefordert wurde. Ohne die Freigabe bzw. die Freigabeanforderung ist der Wechselantrag nicht vollständig und kann nicht bearbeitet werden.

c. Mit der Unterschrift eines Vereinsfunktionärs und dem Vereinsstempel bestätigt der Verein auf dem Antrag die Mitgliedschaft im neuen Verein ab dem 1. Januar 2018.

d. Im Falle eines geplanten Wechsels zu einem Verein außerhalb von Hessen, ist die Athletenerklärung und die Freigabe des bisherigen Vereins vorzulegen. Die Anforderung des Startpasses geschieht dann durch den neu zuständigen Landesverband.

Das neue Startrecht wird zum 1. Januar 2018 erteilt.

Anträge auf Wechsel der Startberechtigung, die nach dem 30. November eingehen, können nur nach der Sonderregelung gem. DLO § 4, Ziffer 4.4 behandelt werden. Diese schreibt eine neunmonatige Wettkampfpause ab dem letzten Start vor.



2. Neubildung, Auflösung und Änderungen von Leichtathletik- und Start-Gemeinschaften möglich vom 01.10.2017 und 30.11.2017

Die Gründung/Auflösung/Änderung einer Leichtathletik- oder Start-Gemeinschaft muss ebenfalls im Zeitraum zwischen dem 01.10.2017 und 30.11.2017 dieses Jahres mit Wirkung zum 01. Januar 2018 in der Geschäftsstelle des Hessischen Leichtathletik-Verbands eingereicht werden.

Das zu verwendende Antragsformular sowie die Zusatzbestimmungen für StGs stehen auf der Homepage des Deutschen Leichtathletik-Verband zum Download zur Verfügung(www.deutscher-leichtathletik-verband.de/index.php?SiteID=230). Die Einzelheiten sind in der Leichtathletik-Ordnung § 2, Leichtathletik-Gemeinschaften, nachzulesen.

Bitte beachten Sie, dass Änderungen, wie beispielsweise die Aufnahme einer weiteren Altersklasse in eine StG, in der laufenden Saison nicht möglich sind, sondern erst wieder im Zeitraum vom 01.10.2018 bis 30.11.2018 für das Folgejahr.

 


05/10/2017