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Hinweis auf die Änderung der allgemeinen Ausschreibungsbestimmungen für Hessische Meisterschaften!

Auf Vorschlag des HLV-Wettkampfausschusses wurde folgender Satz in die Allgemeinen Ausschreibungsbedingungen für die Hessischen Meisterschaften 2006 aufgenommen:

Für Athleten, die noch kein Startrecht für den meldenden Verein haben, aber an einer Meisterschaft teilnehmen wollen, muss mit Datum des Meldeschlusses der Startpassantrag bei der Geschäftsstelle vorliegen. Bei Nichtvorlage des Startpassantrages kann der Athlet bei der Meisterschaft nicht starten. Es erfolgt keine Benachrichtigung an den Verein oder Athleten. Für die korrekte Abgabe ist einzig der meldende Verein zuständig.

Die Geschäftsstelle ist angehalten, diese Athleten nicht aufzunehmen und nicht an den örtlichen Ausrichter weiter zu geben.

Zusätzlich wird folgender Satz unter dem Punkt „Nachmeldung“ in die Allgemeinen Ausschreibungsbedingungen aufgenommen

Bei der Nachmeldung ist der gültige Startpass vorzulegen.
Ohne Vorlage des Startpass kann ein vorläufiges Startrecht durch den Wettkampfleiter erteilt werden. Der Wettkampfleiter hat im Nachgang der Meisterschaft die Ordnungsmäßigkeit des Startrechtes über die Geschäftsstelle zu prüfen. Lag das Startrecht zum Zeitpunkt des Meldeschlusses nicht vor, ist der Athlet aus den offiziellen Ergebnislisten zu streichen.

 


20/12/2005