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Aus- und Fortbildung

Lizenzverlängerung

Sollten Sie zur Verlängerung Ihrer Leichtathletik Lizenz (A, B oder C) eine Fortbildung eines anderen Bildungsträgers (Landessportbund, Universität etc.) besuchen wollen, stimmen Sie dies bitte im Vorfeld mit uns ab. So können Sie sicher sein, dass die von Ihnen besuchte Fortbildung von uns zur Verlängerung anerkannt wird.

Bitte reichen Sie uns bei jeder Lizenzverlängerung den „Verhaltenskodex zum Kindeswohl“ unterschrieben ein. Diese Regelung gilt seit 1.1.2013.

 

Richtlinien zur Anerkennung von Fortbildungen für die Verlängerung der C- Trainer Leistungssport- bzw. B- Trainerlizenzen
im Hessischen Leichtathletik-Verband

Anerkannt werden:

  • alle gemäß den Ausschreibungen auf www.hlv.de zur Verlängerung von C-, bzw. B- Trainerlizenzen ausgewiesenen HLV- Fortbildungen
  • alle DLV- A- Trainerfortbildungen
    (nach Einzelprüfung, nur B-Trainer)
  • Teilnahme an den disziplinspezifischen Praxisgesprächen, dabei können bis zu 8LE, also die Hälfte einer vollständigen, vierjährigen Verlängerung geltend gemacht werden
  • Trainingshospitationen bei den Hessischen Landestrainern und/oder nach Absprache mit dem HLV- Lehrwart bei weiteren, ausgewiesenen Trainern (z.B. Bundestrainer, Trainer anderer Sportarten), dabei können bis zu 8LE, also die Hälfte einer vollständigen, vierjährigen Verlängerung geltend gemacht werden.
    (nur für B- Trainerfortbildung)
  • Sonderveranstaltungen des HLV/DLV wie z.B. Kongresse, Symposien etc., die entsprechend eindeutige inhaltliche Bezüge zu den o.g. Lizenzstufen besitzen

Für die Anerkennung von externen Fortbildungen bei sonstigen Bildungsträgern (Universitäten, Landessportbund, sonstige Fachverbände etc.) ist bis spätestens sechs Wochen vor der Veranstaltung dem HLV- Lehrwart und/oder dem Leitenden Landestrainer eine offizielle Ausschreibung vorzulegen, aus der die jeweiligen Fortbildungsthemen eindeutig abzuleiten sind. Hieraus muss eine eindeutige inhaltliche Übereinstimmung mit den Aufgaben- und Themenfeldern für Trainer C Leistungssport bzw. B- Trainer abzuleiten sein.

 

Hinweis auf Änderungen der Bedingungen zur Lizenzverlängerung

Der Landessportbund Hessen hat beim Sportbundtag am 22.09.2012 beschlossen, dass alle durch den lsbh ausgebildete Übungsleiterinnen und Übungsleiter bei Ausstellung einer Neulizenz bzw. bei einer Lizenzverlängerung den Verhaltenskodex des Landessportbundes Hessen unterzeichnet vorzulegen haben und einen Passus in seine Satzung aufgenommen, dass der Landessportbund Hessen jegliche Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexueller Art ist, verurteilt. Auf dieser Grundlage ist bei Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex ein befristeter oder dauerhafter Lizenzentzug möglich.

Dahingehend werden auch die Ausbildungsrichtlinien des Hessischen Leichtathletik-Verbandes angepasst, so dass ab dem 01.01.2013 bei allen Lizenzverlängerungen, neben der Original-Lizenz und den Nachweisen über die entsprechenden Fortbildungen, auch der unterschriebene Verhaltenskodex der Geschäftsstelle vorgelegt werden muss.

Der Verhaltenskodex so weitere Informationen zum Kindeswohl im Sport finden sich hier:
http://www.sportjugend-hessen.de/gesellschaft/kindeswohl/#c1310

 


05/11/2015 12:06:53