Die Kadernominierungsvorschläge für die Kadersaison 2017/2018 erfolgen durch die blockverantwortlichen Trainer in enger Abstimmung mit den Kadertrainern. Die bundeseinheitlichen Kaderrichtwerte sind als Richtwerte zu verstehen. Eine Berufung in die verschiedenen Kader kann auch bei Nichterreichen erfolgen. Das Erreichen garantiert nicht die Berufung. Eine aktive Bewerbung von Athleten zur Kaderaufnahme ist nicht notwendig. Bei Fragen bzgl. Kaderaufnahme stehen die jeweiligen blockverantwortlichen Trainer als Ansprechpartner zur Verfügung.
11/09/2017 14:55:32