Kriterien für den E-Kader 2017/18
Zielstellung:
- wirkungsvollere Ausrichtung des Grundlagentrainings in den langfristigen Leistungsaufbau und gezieltere Talentauswahl
Für das Trainings- und Wettkampfjahr 2017/18 gelten folgende Regelungen:
Kriterien für die Berufung:
- Berufungszeitraum ist der 01.11.2017-30.09.2018
E-Kader-Sportler:
- Altersklasse 12 + 13 in 2017 (Jg. 2004 + 2005)
- Platzierung unter den besten 10 in der Hessischen Bestenliste Block Sprint/Sprung oder Block Lauf oder Block Wurf in 2017 mit Stichtag 01.10.17
(nur Leistungen mit elektronischer Zeitnahme)
- 3 bis 4 mal Training inkl. Vereinstraining pro Woche
- Erfolgreiche Teilnahme an den Hessischen Meisterschaften Block
- Neu: Nominierung von Athleten durch den E-Kader Trainer möglich
E-Kader-Stützpunkt (begrenzte Anzahl):
- 10-15 Sportler regelmäßiges Training 1 mal pro Woche im Stützpunkt
- gemeinsames Training unter Leitung eines vom HLV berufenen E-Kader-Trainers
- im Stützpunkt sollten mindestens 5 E-Kader-Sportler sowie maximal 5 Sportler Jahrgang 2006 trainieren
- in Ausnahmefällen sind Sportler des Jg. 2003 teilnahmeberechtigt
- vereinsübergreifende Teilnahme
- Verbindung zu mindestens einer Talentfördergruppe
- Neu: Nachweis: Entwicklung von Athleten in den D-Kader
E-Kader-Trainer:
- Führung eines E-Kader-Stützpunktes
- Sichtung der Kader für das Folgejahr
- Teilnahme an den HLV-Fortbildungsmaßnahmen für E-Kadertrainer
- gültige C-Trainer-Lizenz (perspektivisch B-Trainer)
- Wahrnehmung der Aufgaben als Nachwuchskoordinator
- Zusammenarbeit mit zugeordneter TFG
- Zusammenarbeit mit betreffenden Vereinstrainern
Martin Rumpf
(Vizepräsident Leistungssport)
Philipp Schlesinger
(Landestrainer Mehrkampf/Sprung)
11/09/2017 14:57:03