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Kriterien für den E-Kader 2017/18

 

Zielstellung:

wirkungsvollere Ausrichtung des Grundlagentrainings in den langfristigen Leistungsaufbau und gezieltere Talentauswahl

Für das Trainings- und Wettkampfjahr 2017/18 gelten folgende Regelungen:

Kriterien für die Berufung:

Berufungszeitraum ist der 01.11.2017-30.09.2018

E-Kader-Sportler:

  • Altersklasse 12 + 13 in 2017 (Jg. 2004 + 2005)
  • Platzierung unter den besten 10 in der Hessischen Bestenliste Block Sprint/Sprung oder Block Lauf oder Block Wurf in 2017 mit Stichtag 01.10.17
    (nur Leistungen mit elektronischer Zeitnahme)
  • 3 bis 4 mal Training inkl. Vereinstraining pro Woche
  • Erfolgreiche Teilnahme an den Hessischen Meisterschaften Block
  • Neu: Nominierung von Athleten durch den E-Kader Trainer möglich

E-Kader-Stützpunkt (begrenzte Anzahl):

  • 10-15 Sportler regelmäßiges Training 1 mal pro Woche im Stützpunkt
  • gemeinsames Training unter Leitung eines vom HLV berufenen E-Kader-Trainers
  • im Stützpunkt sollten mindestens 5 E-Kader-Sportler sowie maximal 5 Sportler Jahrgang 2006 trainieren
  • in Ausnahmefällen sind Sportler des Jg. 2003 teilnahmeberechtigt
  • vereinsübergreifende Teilnahme
  • Verbindung zu mindestens einer Talentfördergruppe
  • Neu: Nachweis: Entwicklung von Athleten in den D-Kader

E-Kader-Trainer:

  • Führung eines E-Kader-Stützpunktes
  • Sichtung der Kader für das Folgejahr
  • Teilnahme an den HLV-Fortbildungsmaßnahmen für E-Kadertrainer
  • gültige C-Trainer-Lizenz (perspektivisch B-Trainer)
  • Wahrnehmung der Aufgaben als Nachwuchskoordinator
  • Zusammenarbeit mit zugeordneter TFG
  • Zusammenarbeit mit betreffenden Vereinstrainern

Martin Rumpf
(Vizepräsident Leistungssport)

Philipp Schlesinger
(Landestrainer Mehrkampf/Sprung)

 

 


11/09/2017 14:57:03