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Medizin - Gesundheit - Medikamente - Anti-Doping
Teil 5

60-Minuten-Zeitfenster bei RTP-Athleten

RTP-Athleten (Athleten im „Registered Testpool“, in Deutschland zirka 450 Sportler in sogenannten „dopinganfälligen Sportarten“) unterliegen seit dem 1. Januar 2009 einem „60-Minuten-Zeitfenster“, d. h. der/die Athlet/in muss im Internet im „ADAMS“-System (= Anti-Doping Administration & Management System) täglich im Voraus von drei Monaten eine Stunde zwischen 6 und 23 Uhr angeben, wo er/sie sicher für eine Dopingkontrolle zur Verfügung steht: Beispielsweise Donnerstag, 26. März, 2009, 7 bis 8 Uhr, Schlossallee 23, II Stock rechts, 10345 Berlin. Dass dies für Sportler, die viel unterwegs sind, mitunter schwierig zu managen ist, scheint verständlich. Dazu kommen die Bedenken der deutschen und europäischen Datenschützer gegen diese WADA-Bestimmung. Hier dürfte das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Athleten im NTP (Nationaler Testpool) und ATP (Allgemeiner Testpool) unterliegen diesem „60-Minuten-Zeitfenster“ nicht.

Dopingkontrollen bei Minderjährigen

Minderjährige Athleten bis zum 16. Geburtstag (0 bis 15 Jahre) dürfen eine Sichtkontrolle bei der Urinabgabe grundsätzlich ablehnen. Bei einer Dopingkontrolle dieser Athleten muss eine volljährige Vertrauensperson (Zeuge) hinzugezogen werden. Vorrangig vom Athleten bestimmt - aber auch der Dopingkontrolleur kann eine solche Begleitperson bestimmen. Ob die Vertrauensperson bei der direkten Urinabgabe anwesend ist, bestimmt der minderjährige Athlet. Die Vertrauensperson muss auch bei der Dopingkontrolle von Minderjährigen bis zum 18. Geburtstag (16- bis 17-Jährige) anwesend sein. 16- und 17-Jährige dürfen eine Sichtkontrolle bei der Urinabgabe allerdings nicht verweigern. Bei Trainingskontrollen von Minderjährigen muss die Kontrolle im Beisein einer volljährigen Vertrauensperson (s. o.) durchgeführt werden.

Neue Füllmengen bei Urin-Kontrollen

Bis zum 31. Dezember 2008 wurden bei einer Urin-Dopingkontrolle einmal mindestens 75 ml genommen („Normale Urinkontrolle“) oder mindestens 110 ml („EPO-Urinkontrolle“). Ab dem 1. Januar 2009 werden einheitlich mindestens 90 ml Urin gesammelt (mind. 60 ml in der A-Probe und mind. 30 ml in der B-Probe). Spez. Gewicht und pH-Wert bleiben unverändert.

Doping im Fitness-Studio

Der Tübinger Sportmediziner Dr. Heiko Striegel veröffentlichte unlängst eine Studie, in der er nachweist, dass jeder zehnte Sportler in einem Fitness-Studio schon mindestens einmal gedopt hat. Gaben 2002 noch zirka 13% der Befragten zu, illegale Dopingmittel konsumiert zu haben, ergab eine Nachfolgeuntersuchung in jüngster Zeit, dass immerhin jeder Zehnte angab, schon einmal gedopt zu haben. Dabei stellte sich heraus, dass rund ein Drittel der Sportler sich die Mittel mit Hilfe von Ärzten und Apothekern beschafft hatten. (ÄZ 23. Januar 2009)

Kaffeetrinken schadet nicht

Dreieinhalb Jahre untersuchte Prof. Haude aus Neuss Kaffeetrinker, die zwischen weniger als vier und mehr als vier Tassen pro Tag tranken. Unter den mehr als 11.000 Untersuchten waren auch Patienten mit Zustand nach Herzinfarkt. Haude: „Hiermit dürfte endgültig geklärt sein, dass ein ausgeprägter Kaffeekonsum selbst bei starkem italienischem Kaffee weder beim Gesunden noch bei Patienten mit stattgehabtem Myocardinfarkt das Risiko für ein kardiovaskuläres Ereignis erhöht.“ (ÄP 60/50.)

Einmal Amphetamin - Führerschein weg!

Dies sollten sich viele - besonders Jugendliche und junge Erwachsene - besonders merken: Bereits der einmalige Konsum harter Drogen (hier: Amphetamin) begründet die fehlende Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs und den Entzug der Fahrerlaubnis. Die stimulierende Wirkung sogenannter harter Drogen vermittelt nämlich dem Konsumenten den unzutreffenden Eindruck besonderer Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit. Damit einher geht eine im Straßenverkehr nicht hinnehmbare Risikobereitschaft und damit eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
(OVG Koblenz 10 B 10715/08).

Dr. Gerd E. Pfeiffer (Gelnhausen)

 


01/04/2010