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Leistungssport im HLV

Der HLV verfolgt mit der Leistungssportförderung in der Leichtathletik das Ziel, talentierte Kinder, Jugendliche und Erwachsene auf ihrem Weg zum und im Leistungs- und Hochleistungssport in dieser Sportart zu unterstützen. Primäre Zielsetzung ist, auf internationaler Ebene das individuell bestmögliche Erzielen von Leistungen und Ergebnissen im Höchstleistungsalter. Dies gilt unter Beachtung der diesem Bereich vorgeschalteten (Leistungs-) Etappen des Nachwuchsleistungssports. Internationale und nationale Wettkampfhöhepunkt in den Klassen U18, U20 und U23 sind entsprechend der langfristigen Ausbildung ebenfalls Zielsetzungen für die HLV-Leistungssportförderung.

Grundsätze:

  • leistungsstarke und -willige Aktive werden optimal gefördert
  • Betreuung durch hochqualifizierte haupt- und nebenberufliche Trainer/-innen ganzjähriges Trainingsangebot, nach Möglichkeit dezentral, dazu zentrale Auftaktveranstaltung
  • vorbereitendes Training an Vereinsstützpunkten (in Planung)
  • Beratung von Vereinstrainern und Eltern in sportfachlichen und überfachlichen Fragestellungen
  • Bildung regionaler Disziplinschwerpunkte
  • Praxisgespräche für ausgewählte Vereinstrainer in den Disziplinblöcken zu spezifischen Themen des Trainings
  • Angebot zentraler leistungsdiagnostischer Maßnahmen
  • Vernetzung der Lehre und Leistungssport durch gezielte Weiterbildungsmaßnahmen für "Trainertalente" sowie Trainer von Kaderaktiven (Praxisgespräche, Kongresse, spez. Fortbildungen)
  • Verbesserung der Talentsuche im Rahmen des Landesprogrammes Talentsuche/Talentförderung; Einsatz hauptberuflicher Lehrer/Trainer an ausgewählten Schulstandorten
  • Aufklärung aller an der Leistungssportförderung des Verbandes Beteiligten zur Vermeidung des Dopingmissbrauchs mittels Erstellung und Kommentierung entsprechender Materialien. Verbreitung der jeweiligen Rahmenrichtlinien zur Bekämpfung des Dopings (DOSB, LSBH, WADA, NADA)
  • Selbstverpflichtungserklärung aller Kaderathleten, Honorartrainer, Physiotherapeuten und Ärzte zum unbedingten Verzicht jeglicher Art von Doping. Unmittelbare Sanktionen bei Verstoß entsprechend der Rahmenrichtlinien zur Bekämpfung des Dopings unter Berücksichtigung des Reglements der IAAF
  • nominierte Kaderathleten und deren Vereinstrainer haben eine Athletenvereinbarung zu ratifizieren, welche mittels Kriterienkatalog die zu erfüllenden Anforderungen zur Inanspruchnahme sportfachlicher, trainingsbegleitender und sonstiger Förderleistungen festschreibt